Für die Kennzeichnung von Verpackungsholz gibt es strenge Vorschriften, die in der IPPC - ISPM 15 - Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungen im internationalen Handel geregelt sind. Diese Richtline regelt sowohl die Behandlung als auch die Kennzeichnung von Verpackungsholz.
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Keine genauen Vorgaben gibt es hinsichtlich:
Nicht mehr gültig ist:
Brennstempel HLP 108 - 800 Watt
Der Brennstempel HLP 108 ist der Standardstempel zur IPPC Kennzeichnung. Mit 800 Watt Leistung bietet dieser Stempel genug Leistung auch für intensive Stempelungen. Deshalb wird dieser Stempel auch gerne von Palettenherstellern zur Kennzeichnung verwendet.
Hier wird das Logo mit einem Handstempel und Stempelfarbe auf das Holz gestempelt. Es kommt ein besonders tief vulkanisierter Gummi für intensive Abdrücke zum Einsatz, ein
herkömmlicher Handstempel hat hier eine zu geringe Tiefe.
Handrollstempel mit Stempelplatte
Bei dieser Variante wird der IPPC Stempel ebenfalls mit Farbe auf das Holz gestempelt, allerdings erfolgt hier die Einfärbung der Stempelplatte automatisch. Das Logo wird bequem durch eine Rollbewegung auf das Holz gestempelt.
Das IPPC-Logo wird über eine Schablone mit Spray oder einer Farbwalze auf das Holz aufgetragen bzw. aufgesprayt.
IPPC Kennzeichnung in Deutschland
IPPC Kennzeichnung in Österreich
Rechtlicher Rahmen:
IPPC ISPM Nr. 15 - Richtlinie
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